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   VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512   

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VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 (https://dejure.org/2020,42459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 (https://dejure.org/2020,42459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2020 - 1 ZB 20.512 (https://dejure.org/2020,42459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 57 Abs. 6,Art. 75, Art.76 S. 1,; VwGO § 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 124a Abs. 5 S. 4
    Baueinstellung und Beseitigungsanordnung wegen nicht genehmigter Dacherneuerung und Nutzung einer Garage zu Wohnzwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Baueinstellung sowie einer Beseitigungsanordnung aufgrund unzulässiger Instandhaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150

    Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Für den Sachverhalt wird zunächst auf Gründe I. des Beschlusses des Senats vom 15. April 2019 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Baueinstellungsverfügung (1 CS 19.150) Bezug genommen.

    Bereits die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO mehr (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5).

    Mit der Kritik an der Entscheidung des Senats vom 15. April 2019 (1 CS 19.150) kann der Kläger keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts aufzeigen.

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 15 ZB 14.1108

    Ausnahme vom Verbot von Geländeveränderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens genügt dem Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 15 ZB 14.1108 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Vielmehr kann erwartet werden, dass die Beteiligten von sich aus erkennen, welche Gesichtspunkte Bedeutung für den Fortgang des Verfahrens und die abschließende Sachentscheidung des Gerichts erlangen können, und entsprechend vortragen (vgl. BVerwG, B.v. 14.8.2018 - 7 B 8.18 - juris Rn. 8 m.w.N., B.v. 16.6.2003 - 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 ZB 14.653

    Baueinstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Bereits die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO mehr (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.09.2002 - 4 B 52.02

    Entprivilegierung und Bestandsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Bestandsschutz genießt die bauliche Anlage nur in ihrer durch die Nutzung bestimmten Funktion (vgl. BVerwG, B.v. 9.9.2002 - 4 B 52.02 - BauR 2003, 1021).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 14.08.2018 - 7 B 8.18

    Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.512
    Vielmehr kann erwartet werden, dass die Beteiligten von sich aus erkennen, welche Gesichtspunkte Bedeutung für den Fortgang des Verfahrens und die abschließende Sachentscheidung des Gerichts erlangen können, und entsprechend vortragen (vgl. BVerwG, B.v. 14.8.2018 - 7 B 8.18 - juris Rn. 8 m.w.N., B.v. 16.6.2003 - 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132).
  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067

    Änderung einer baulichen Anlage durch Erneuerung des Dachs

    Die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 - juris Rn. 4; B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 9; B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 - juris Rn. 5), zumal hier die Wände im unteren Drittel statisch verstärkt, der Dachstuhl stärker dimensioniert, die Dachüberstände vergrößert, das Dach verlängert und neue Stütz- bzw. Firstbalken verbaut wurden.
  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 15 ZB 21.1329

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Baueinstellungsverfügung,

    c) Gegen die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts, dass die Baueinstellung ermessensgerecht getroffen wurde und dass eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, die im Anwendungsbereich des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO ausnahmsweise zur Unverhältnismäßigkeit der Baueinstellung führen kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 1 CS 20.1979 - juris Rn. 10; B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 - juris Rn. 5; Jäde in Jäde u.a. Die neue BayBO, Stand Okt. 2018, Art. 75 Rn. 21), vorliegend nicht in Betracht kommt, sondern dass vielmehr davon auszugehen sei, dass die Umbauarbeiten und die damit verbundenen Nutzungsänderungen andere öffentliche-rechtliche Anforderungen stellten als der bisherige Bestand (beispielsweise im Hinblick auf den Brandschutz, die Nutzung als Aufenthaltsräume und den Stellplatznachweis), sind mit der Antragsbegründung keine substantiierten Einwendungen erhoben worden.
  • VG Würzburg, 06.04.2022 - W 5 S 22.441

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Baueinstellung, Errichtung eines

    Ob die Baueinstellung bei einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit ermessenfehlerhaft ist, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand vgl. Decker in Busse/Kraus, BayBO, Art. 75 Rn. 91; zu dem Aspekt, dass eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit im Anwendungsbereich des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO ausnahmsweise zur Unverhältnismäßigkeit der Baueinstellung führen kann, vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 1 CS 20.1979 - juris Rn. 10; B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 - juris Rn. 5; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/ Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, Art. 75 Rn. 21).
  • VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 20.1664

    Baueinstellungsanordnung bezüglich Maschendrahtzaun

    Die Baueinstellung ist insbesondere nicht deswegen ermessensfehlerhaft, weil das Bauvorhaben offensichtlich genehmigungsfähig wäre (Zu der Frage, dass eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit im Anwendungsbereich des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO ausnahmsweise zur Unverhältnismäßigkeit der Baueinstellung führen kann vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 1 CS 20.1979 - juris Rn. 10; B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 - juris Rn. 5; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/ Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, 75. Erg. Lief. Aug. 2020, Art. 75 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 22.06.2023 - 1 ZB 23.532

    Noch unbeschiedener Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens rechtfertigt keine

    Mit diesen Einwendungen haben sich das Verwaltungsgericht (vgl. U.v. 25.9.2019 - M 29 K 17.3652) und der Senat (vgl. B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512) bereits umfassend befasst.
  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.67
    Die komplette Erneuerung des Dachs (neuer Dachstuhl und neue Dacheindeckung) ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.512 - B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - B.v. 16.5.2018 - 9 ZB 14.653 -), zumal hier die Wände im unteren Drittel statisch verstärkt, der Dachstuhl stärker dimensioniert, die Dachüberstände vergrößert, das Dach verlängert und neue Stütz- bzw. Firstbalken verbaut wurden.
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